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Beukenberg Rechtsanwälte
Uhlemeyerstraße 9+11
30175 Hannover
Tel. 0511/590910-20
Fax 0511/590910-55
info@onlinerechtler.de

 

 

Gebühren

Sie können uns gerne nach der potentiellen Höhe unseres Honorars vor Beauftragung fragen. Selbstverständlich geben wir Ihnen, soweit möglich, verbindlich Auskunft. Sofern nichts weiter für aussergerichtliche Angelegenheiten vereinbart, berechnen wir unser Honorar nach dem gesetzlichen Leitbild.

Nach diesem die Rechtsanwaltschaft verpflichtenden gesetzlichen Leitbild müssen Gebühren für jeden konkreten Einzelfall anhand der Gebührentatbestände be- und abgerechnet werden. Dabei wird im Zivilrecht überwiegend das anwaltliche Honorar nach dem sog. Gegenstandswert berechnet. Dem liegt das Prinzip zugrunde, dass sich das Honorar einesteils am prognostizierten (nicht am tatsächlichen) Arbeitsaufwand und anderenteils am Haftungsrisiko des Rechtsanwalts orientiert. Die Bundesrechtsanwaltskammer bietet hierzu weitere Informationen (auch zur Berechnung der Gebührenhöhe).

Schon aus standes- und wettbewerbsrechtlichen Gründen dürfen wir keine Rechtsberatung im Einzelfall ohne Mandatierung und anschliessende Gebührenrechnung erbringen.

Konkrete Anfragen, per eMail und selbst telefonische, lösen im Fall einer Beantwortung durch einen Rechtsanwalt entsprechende Anwaltsgebühren aus. Zur Vermeidung von Anwaltsgebühren können Sie im Fall der Übermittlung von Anfragen die Klarstellung voranstellen, dass zunächst ohne Beratung eine Kostenabschätzung gewünscht wird. Mit dieser Vorgehensweise liegt die Entscheidung bei Ihnen und Sie vermeiden grundsätzlich ein Kostenrisiko.

In aussergerichtlichen Beratungsangelegenheiten vereinbaren wir auf Wunsch ein aufwandsabhängiges Honorar auf Stundenbasis oder ein Pauschalhonorar, um die Transparenz der anfallenden Kosten für unsere Mandanten zu erhöhen.

Dauermandate sind in unserer Kanzlei häufig; hierfür bieten wir alternative Honorierungsmethoden, wie Monats- oder Jahrespauschalen, an.

Auf der Basis unserer Erfahrung haben wir für unsere Mandanten Beratungspakete geschaffen. Damit erfolgt die gesamte aussergerichtliche Beratung unsererseits verpauschalisiert und unabhängig von deren konkreten Dauer. Dies umfasst insbesondere die nachfolgenden Beratungsleistungen (jeweils inkl. MWSt.) unserer Kanzlei durch unsere Onlinerechtler:

Natürlich bieten wir weitere Honorarpauschalen auf Anfrage.

Bitte beachten Sie vor Inanspruchnahme unserer Beratungspakete die nachfolgenden Hinweise sowie unsere datenschutzrechtlichen Anmerkungen:

  • Das Mandatsverhältnis mit BEUKENBERG Rechtsanwälte kommt nicht mit dem “Absenden” des per E-Mail versandten Formulars an BEUKENBERG Rechtsanwälte zustande. Vielmehr erfolgt die Annahme mittels einer von BEUKENBERG Rechtsanwälte gesondert versandten Bestätigung der Mandatsübernahme. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass zunächst die Vollständigkeit Ihrer Angaben geprüft werden muss; dies dient auch Ihrer Rechtssicherheit.
     
  • Die Formulare zu den Beratungspakten werden per e-Mail versendet. Nach dem Absenden werden Sie nicht auf eine andere Seite weitergeleitet. Das Absenden war erfolgreich, wenn Sie keine Fehlermeldung erhalten. Die Formulardaten können Sie uns natürlich auch telefonisch durchgeben, faxen oder - gerne auch mit Ihren weiteren Anmerkungen - per e-Mail händisch übermitteln.
     
  • Vor dem Versenden empfehlen wir Ihnen in jedem Falle den Ausdruck der Formularseite einschliesslich der von Ihnen eingegebenen Daten.
     
  • Es gelten unsere AGB.

* freibleibendes Angebot für Unternehmer gemäss unseren AGB.

 

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