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OLG Frankfurt/M – “alcon.de”

Urteil vom 04.05.2000 – 6 O 81/99

Fehlt es wegen bestehender Branchenferne an einer kennzeichenrechtlichen Verwechslungsgefahr zwischen zwei identischen Unternehmeskennzeichen, steht dem prioritätsälteren Unternehmen gegen die aus dem gemeinsamen Firmenbestandteil gebildete Internet-Domain des jüngeren Unternehmens kein Unterlassungsanspruch zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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