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Influencer/ Coaches - Was ist erlaubt, was verboten?

Influencer und Online-Coaches können anhand ihrer Inhalte, Zielgruppen und Plattformen in verschiedene Kategorien eingeteilt werden. Ihre rechtlichen Pflichten und Beschränkungen richten sich danach, welche Art von Produkten oder Dienstleistungen sie bewerben und welche Art von Beratung oder Schulung sie anbieten. Im Folgenden wird erläutert, welche Arten von Influencern und Coaches existieren, was erlaubt ist und was verboten ist.


Arten von Influencern

1. Produktbezogene Influencer

Influencer, die physische Produkte wie Kleidung, Technik, Kosmetik oder Lebensmittel bewerben.

  • Erlaubt:

    • Bewerbung von Produkten, die keine rechtlichen Einschränkungen unterliegen, wie z. B. Kleidung oder Elektronik.
    • Klare Kennzeichnung als Werbung, wenn eine Gegenleistung (Geld oder Sachleistung) für die Produktwerbung erfolgt.
    • Authentische Meinungen und Bewertungen, sofern diese tatsächlich der Ãœberzeugung des Influencers entsprechen.
  • Verboten:

    • Bewerbung illegaler Produkte (z. B. nachgemachte Markenprodukte, nicht zugelassene Nahrungsergänzungsmittel).
    • Falsche oder irreführende Aussagen über Produkteigenschaften (z. B. Heilversprechen für Kosmetikprodukte, die rechtlich nicht als Arzneimittel zugelassen sind).


2. Dienstleistungsbezogene Influencer

Influencer, die Dienstleistungen wie Fitnesskurse, Reisen oder digitale Dienste bewerben.

  • Erlaubt:

    • Klare und transparente Information über die beworbene Dienstleistung.
    • Authentische Darstellung der Erfahrung mit der Dienstleistung, sofern diese tatsächlich genutzt wurde.
  • Verboten:

    • Bewerbung von Dienstleistungen, die gegen geltende Gesetze verstoßen (z. B. illegale Wettanbieter).
    • Irreführende Darstellung von Ergebnissen (z. B. „Garantierte Fitnesserfolge“ innerhalb eines unrealistischen Zeitraums).


3. Spezialisierte Influencer

a) Beauty-Influencer

  • Erlaubt:
    • Bewerbung von Kosmetikprodukten mit nachweisbaren Eigenschaften.
  • Verboten:
    • Bewerbung mit unzulässigen Heilversprechen oder wissenschaftlich nicht belegten Aussagen.

b) Food-Influencer

  • Erlaubt:
    • Bewerbung von Lebensmitteln mit allgemeinen positiven Aussagen (z. B. „reich an Vitaminen“).
  • Verboten:
    • Gesundheitsbezogene Aussagen, die nicht den rechtlichen Vorgaben der Health-Claims-Verordnung entsprechen.

c) Technik-Influencer

  • Erlaubt:
    • Unabhängige Produktbewertungen und transparente Partnerschaften mit Technikherstellern.
  • Verboten:
    • Nicht gekennzeichnete Werbung in Form von vermeintlich unabhängigen Produktempfehlungen.


4. Social-Influencer

Diese Influencer fördern Marken oder Anliegen durch allgemeine Lifestyle-Inhalte.

  • Erlaubt:
    • Förderung von Markenbotschaften oder sozialen Anliegen.
  • Verboten:
    • Verschleierung kommerzieller Interessen, wenn Inhalte eindeutig von Unternehmen finanziert werden.


Arten von Online-Coaches

1. Fitness-Coaches

Coaches, die Trainingspläne, Ernährungsberatung oder Fitnessprogramme anbieten.

  • Erlaubt:

    • Erstellung individueller Trainingspläne.
    • Allgemeine Empfehlungen zu Fitness und Ernährung, die wissenschaftlich fundiert sind.
  • Verboten:

    • Heilversprechen (z. B. „Unser Programm heilt Diabetes“).
    • Beratung ohne die erforderlichen Qualifikationen (z. B. Diätberatung ohne Ernährungsberaterausbildung).


2. Business-Coaches

Coaches, die Schulungen zu Themen wie Unternehmertum, Marketing oder Persönlichkeitsentwicklung anbieten.

  • Erlaubt:

    • Workshops und Seminare, die auf persönlichen Erfahrungen basieren und als solche gekennzeichnet sind.
    • Ehrliche Darstellung der eigenen Erfolge.
  • Verboten:

    • Unrealistische Versprechungen (z. B. „Garantiert 10.000 Euro monatlich in 3 Monaten“).
    • Beratung zu rechtlich problematischen Geschäftspraktiken (z. B. Steuerumgehung).


3. Finanz-Coaches

Coaches, die Beratung zu Investitionen, Trading oder Vermögensaufbau anbieten.

  • Erlaubt:

    • Allgemeine Finanzbildung (z. B. Grundlagen des Investierens).
    • Transparente Information über Risiken bei Investitionen.
  • Verboten:

    • Finanzberatung ohne entsprechende Lizenz (z. B. Empfehlung konkreter Wertpapiere ohne Zulassung nach § 34f GewO).
    • Irreführende Aussagen zu garantierten Renditen.


4. Life-Coaches

Coaches, die persönliche Entwicklung, Stressbewältigung oder Motivation fördern.

  • Erlaubt:

    • Motivationstraining und allgemeine Lebenshilfetipps.
    • Empfehlungen zu bewährten Methoden für Selbstorganisation und Stressbewältigung.
  • Verboten:

    • Psychologische Beratung ohne entsprechende Ausbildung oder Lizenz.
    • Gesundheitsbezogene Versprechen ohne wissenschaftliche Grundlage.


Allgemeine Verbote für Influencer und Coaches

  1. Irreführung:
    • Unwahre oder übertriebene Versprechungen sind verboten.
  2. Verschleierung von Werbung:
    • Inhalte, die als persönliche Empfehlung erscheinen, jedoch gesponsert sind, müssen klar gekennzeichnet sein.
  3. Verletzung von Rechten Dritter:
    • Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material ohne Erlaubnis ist untersagt.
  4. Diskriminierung oder Verstöße gegen den Jugendschutz:
    • Inhalte, die gegen moralische Standards oder Jugendschutzgesetze verstoßen, sind nicht erlaubt.

 

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