InfluencerverträgeEs gibt viele Variationen typischer Influencerverträge. Typische Influencer-Verträge und deren InhalteInfluencer-Verträge regeln die Zusammenarbeit zwischen einem Influencer und einer Marke oder einem Unternehmen. Die Art des Vertrags hängt von der Spezialisierung des Influencers, den geplanten Werbemaßnahmen und den rechtlichen Anforderungen ab. Hier sind die häufigsten Arten von Influencer-Verträgen:
1. Arten von Influencer-VerträgenWerbevertrag - Der Influencer verpflichtet sich, ein Produkt oder eine Dienstleistung auf Social-Media-Kanälen zu bewerben.
- Inhalt: Werbemaßnahmen, Frequenz der Beiträge, Plattformen, Hashtags, Zielgruppenansprache.
Affiliate-Vertrag - Der Influencer wird durch Provisionen für Verkäufe oder Leads, die durch seinen Content generiert werden, vergütet.
- Inhalt: Vergütungssätze, Tracking-Links, Provisionsmodelle.
Lizenzvertrag - Nutzung der Inhalte des Influencers (z. B. Fotos, Videos) durch die Marke.
- Inhalt: Dauer und Umfang der Rechte, Vergütung, Exklusivität.
Kooperationsvertrag - Langfristige Zusammenarbeit zwischen Marke und Influencer.
- Inhalt: Exklusivität, Planung von Kampagnen, Meilensteine.
Sponsoringvertrag - Marke wird als Sponsor für den Influencer und tritt in Content und Events sichtbar auf.
- Inhalt: Umfang des Sponsorings, Gegenseitige Rechte und Pflichten.
Beratervertrag (Fin-Influencer) - Der Influencer gibt finanzielle Ratschläge und ist dabei an rechtliche Vorgaben (z. B. BaFin) gebunden.
- Inhalt: Haftungsbegrenzung, Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
2. Typische Inhalte eines Influencer-VertragsEin Influencer-Vertrag sollte folgende Punkte umfassen: Parteien: - Name, Adresse und rechtlicher Status (Unternehmen, Einzelperson).
Leistungsbeschreibung: - Details der zu erbringenden Leistungen (Content, Plattform, Posting-Zeitpunkt).
- Zielgruppe und Markenbotschaft.
Vergütung: - Festbetrag, Provision, Sachleistungen oder Mischmodelle.
- Zahlungsmodalitäten (nach Posting, monatlich, einmalig).
Rechte und Pflichten: - Kennzeichnungspflicht gemäß § 5a UWG und Influencer-Richtlinien.
- Zusicherung der Authentizität durch den Influencer.
Exklusivität: - Verbot, konkurrierende Produkte während oder nach der Kooperation zu bewerben.
Haftungsregelungen: - Haftung für Verstöße gegen Marken- oder Urheberrecht durch den Influencer.
- Begrenzung der Haftung des Unternehmens bei fehlerhaften Anweisungen.
Kündigung: - Regelung zur Beendigung bei Nichterfüllung, Imageschäden oder Vertragsverstößen.
Datenschutz: - Umgang mit personenbezogenen Daten (gemäß DSGVO).
3. Influencer-Arten und rechtliche HerausforderungenFin-Influencer (Financial Influencer) - Spezialisierung: Finanzielle Beratung, Tipps zu Aktien, Krypto.
- Besonderheit: Müssen regulatorische Anforderungen erfüllen (z. B. BaFin-Erlaubnis bei Anlageberatung).
- Haftungsrisiko: Irreführende oder falsche Aussagen zu Investitionen.
Beauty-Influencer - Spezialisierung: Kosmetik- und Pflegeprodukte.
- Herausforderung: Haftung bei Werbeaussagen (z. B. "klinisch getestet").
Product-Influencer - Spezialisierung: Produktempfehlungen aller Art.
- Risiko: Haftung bei fehlerhaften Produkten oder unvollständigen Angaben.
Body-Influencer - Spezialisierung: Fitness, Ernährung, Lifestyle.
- Problematisch: Irreführende Gesundheitsempfehlungen, Kennzeichnungspflichten.
4. Haftungsbegrenzung in Influencer-VerträgenFreistellungsklauseln - Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Influencer von Ansprüchen Dritter freizustellen, wenn Inhalte auf Anweisung der Marke gepostet wurden.
Haftungsbegrenzung - Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzen.
- Schadensersatz summenmäßig deckeln.
Rechts- und Compliance-Versicherung - Verpflichtung des Influencers, geltende Gesetze einzuhalten.
5. Gerichtsurteile zu Influencer-VerträgenLG München I (Urteil 2020) - Entscheidung: Influencer müssen Werbung klar kennzeichnen, auch wenn Produkte selbst bezahlt wurden.
OLG Frankfurt (Urteil 2021) - Aussage: Schleichwerbung liegt vor, wenn ein Beitrag kommerziellen Charakter hat, ohne entsprechend markiert zu sein.
BGH (2022, Influencer-Marketing) - Klärung: Grenzen der redaktionellen und werblichen Inhalte.
6. Tätigkeiten von Rechtsanwälten für Influencer- Vertragsgestaltung und -prüfung
- Erstellung individueller Verträge unter Berücksichtigung der Influencer-Spezialisierung.
- Beratung zu Werbe- und Kennzeichnungspflichten
- Unterstützung bei der Einhaltung von Richtlinien (z. B. UWG, DSGVO).
- Haftungsmanagement
- Entwicklung von Strategien zur Haftungsbegrenzung.
- Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten
- Vertretung in Fällen von Abmahnungen oder Klagen.
- Marken- und Urheberrechtsschutz
- Sicherstellung, dass Content keine Rechte Dritter verletzt.
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