Influencer-Management-Vertrag
Zwischen: - Manager
[Name des Managers/Firma], [Adresse], vertreten durch [Name der verantwortlichen Person], im Folgenden „Manager“ genannt,
und - Influencer
[Name des Influencers], [Adresse], im Folgenden „Influencer“ genannt,
wird folgender Management-Vertrag geschlossen:
§1 Vertragsgegenstand- Der Manager verpflichtet sich, den Influencer bei der Vermarktung seiner Tätigkeiten als Influencer zu unterstützen.
- Der Manager übernimmt insbesondere:
- Akquisition von Kooperationen, Werbeverträgen und Sponsoring-Deals.
- Vertragsverhandlungen mit Dritten im Namen des Influencers.
- Organisation von Terminen, Events und Kampagnen.
- Betreuung von Social-Media-Auftritten, sofern vereinbart.
- Der Influencer behält die Entscheidungsfreiheit über jede Kooperation und jede Veröffentlichung.
§2 Vertragsdauer- Dieser Vertrag tritt am [Datum] in Kraft und wird für die Dauer von [Laufzeit] geschlossen.
- Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern nicht eine Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende schriftlich kündigt.
§3 Kündigung1. Ordentliche Kündigung- Beide Parteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich kündigen.
2. Fristlose Kündigung- Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
- Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn:
- Der Manager wiederholt oder grob gegen die Interessen des Influencers handelt.
- Der Influencer wiederholt Anweisungen des Managers missachtet, die für die Vertragserfüllung wesentlich sind.
- Einer der Parteien rechtliche Verpflichtungen erheblich verletzt.
§4 Freistellung des Influencers- Der Manager stellt den Influencer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus Handlungen des Managers resultieren, sofern der Influencer die betreffenden Maßnahmen nicht ausdrücklich genehmigt hat.
- Dies gilt insbesondere bei:
- Verstößen gegen Werberecht, Markenrecht oder Datenschutzvorschriften.
- Falschen oder irreführenden Werbeaussagen, die der Manager initiiert hat.
- Der Manager verpflichtet sich, im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte sämtliche Kosten, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten, zu übernehmen.
§5 Vertragsstrafe bei Nicht- oder Schlechterfüllung durch den Manager- Für den Fall, dass der Manager seine vertraglichen Pflichten nicht oder schlecht erfüllt, verpflichtet er sich, an den Influencer eine Vertragsstrafe in Höhe von [Betrag, z. B. 10.000 €] pro Verstoß zu zahlen.
- Schlechterfüllung liegt vor, wenn:
- Deadlines ohne rechtzeitige Information überschritten werden.
- Werbeverträge ohne Zustimmung des Influencers abgeschlossen werden.
- Kooperationspartner ohne Zustimmung des Influencers beauftragt werden.
- Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.
§6 NutzungsrechteÜbertragung von Rechten Der Influencer überträgt dem Manager für die Vertragslaufzeit und den ausdrücklich vereinbarten Zweck einfache Nutzungsrechte an Inhalten (z. B. Bildern, Videos, Texten), die der Manager in Absprache mit dem Influencer verwenden darf. Einschränkungen der Nutzung Der Manager darf Inhalte ausschließlich verwenden für: - Akquisition neuer Kunden oder Partner.
- Werbung für Kampagnen, die der Influencer genehmigt hat.
- Erstellung von Marketing- oder Pitch-Materialien.
Genehmigung durch den Influencer - Jede Nutzung von Inhalten durch den Manager bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Influencers.
- Der Influencer kann die Nutzung von Inhalten jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Rechte nach Vertragsende Nach Vertragsende erlöschen alle Nutzungsrechte des Managers, und alle vom Influencer bereitgestellten Materialien sind zu löschen, sofern keine schriftliche Vereinbarung über eine verlängerte Nutzung vorliegt.
§7 Vergütung- Der Manager erhält eine Vergütung in Höhe von [Prozentsatz/Betrag] der vom Influencer durch seine Vermittlung generierten Einnahmen.
- Die Vergütung wird fällig, sobald die jeweiligen Einnahmen dem Influencer gutgeschrieben wurden.
§8 Haftung- Der Manager haftet für Schäden, die dem Influencer durch schuldhafte Pflichtverletzungen entstehen.
- Die Haftung des Managers ist begrenzt auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, ausgenommen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
- Der Influencer haftet für Inhalte, die er ohne Abstimmung eigenständig veröffentlicht.
§9 Datenschutz und Vertraulichkeit- Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben.
- Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist einzuhalten.
§10 Schlussbestimmungen- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
- Gerichtsstand ist [Ort]. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ort, Datum: Unterschriften: Influencer: _____________________ Manager: _____________________ |