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Influencer-Marketing-Vertrag

Ein Influencer-Marketing-Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen einem Unternehmen (Auftraggeber) und einem Influencer (Auftragnehmer) zur Bewerbung von Produkten oder Dienstleistungen. Er dient dazu, die Rechte und Pflichten beider Parteien klar festzulegen und potenzielle rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.


1. Aufbau des Influencer-Marketing-Vertrags

Präambel

  • Definition der Vertragsparteien:
    • Auftraggeber: [Unternehmen, Adresse, Ansprechpartner].
    • Auftragnehmer: [Name des Influencers, Adresse, Social-Media-Kanäle].
  • Ziel des Vertrags:
    • Beispiel: „Ziel des Vertrags ist die Bewerbung des Produkts [Produktname] über die Social-Media-Kanäle des Influencers.“


2. Wesentliche Klauseln

a) Vertragsgegenstand

  • Beschreibung der zu bewerbenden Produkte/Dienstleistungen.
    • Beispiel: „Der Influencer verpflichtet sich, das Produkt [Name] auf seinen Social-Media-Kanälen [z. B. Instagram, YouTube] zu präsentieren.“
  • Umfang der Leistungen:
    • Anzahl und Art der Beiträge (z. B. 3 Instagram-Posts, 2 Stories).
    • Einhaltung der Branding-Vorgaben des Auftraggebers.


b) Vergütung

  • Festvergütung:
    • Beispiel: „Der Influencer erhält eine Pauschalvergütung von [Betrag] zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.“
  • Leistungsabhängige Vergütung:
    • Beispiel: „Der Influencer erhält eine Vergütung von [Betrag] pro 1.000 Interaktionen (Likes, Kommentare, Shares).“
  • Zahlungsmodalitäten:
    • Zahlungsziel: [z. B. 14 Tage nach Rechnungsstellung].
    • Ggf. Anzahlung: [z. B. 30 % der Vergütung bei Vertragsbeginn].


c) Kennzeichnungspflichten

  • Der Influencer verpflichtet sich, alle Beiträge gemäß den gesetzlichen Vorgaben als Werbung zu kennzeichnen.
    • Beispiel: „Die Kennzeichnung erfolgt durch die Begriffe ‚Anzeige‘ oder ‚Werbung‘ in deutlich sichtbarer Form.“


d) Nutzungsrechte

  • Der Influencer räumt dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht an den erstellten Inhalten ein.
    • Beispiel: „Das Nutzungsrecht umfasst die Verwendung der Inhalte auf den Social-Media-Kanälen und der Webseite des Auftraggebers.“
  • Einschränkungen:
    • „Die Nutzungsrechte gelten für [Dauer, z. B. 12 Monate] und sind auf [Region, z. B. EU] beschränkt.“


e) Haftung

  • Der Influencer haftet für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, insbesondere im Bereich Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht und Markenrecht.
  • Haftungsbeschränkung:
    • Beispiel: „Die Haftung des Influencers ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.“


f) Vertragslaufzeit und Kündigung

  • Laufzeit:
    • Beispiel: „Der Vertrag beginnt am [Datum] und endet am [Datum] oder nach Erfüllung der vereinbarten Leistungen.“
  • Kündigung:
    • Beispiel: „Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von [z. B. 14 Tagen] kündigen.“


g) Geheimhaltung

  • Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.
    • Beispiel: „Diese Verpflichtung bleibt auch nach Vertragsende für [z. B. 2 Jahre] bestehen.“


h) Datenschutz

  • Der Influencer verpflichtet sich zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
    • Beispiel: „Personenbezogene Daten der Follower dürfen ausschließlich im Rahmen der Kampagne verwendet werden.“


3. Optionale Klauseln

a) Exklusivität

  • Der Influencer verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit keine Produkte/Dienstleistungen konkurrierender Unternehmen zu bewerben.
    • Beispiel: „Der Influencer darf während der Vertragslaufzeit keine anderen Produkte aus der Kategorie [z. B. Kosmetik] bewerben.“

b) Bonusregelung

  • Der Influencer erhält einen Bonus bei Erreichen bestimmter Ziele.
    • Beispiel: „Ein zusätzlicher Betrag von [Betrag] wird gezahlt, wenn der Beitrag mehr als [z. B. 100.000] Interaktionen erzielt.“

c) Vertragsstrafe

  • Im Falle eines Vertragsbruchs wird eine Vertragsstrafe fällig.
    • Beispiel: „Bei Verletzung der Exklusivitätsklausel zahlt der Influencer eine Vertragsstrafe in Höhe von [Betrag].“

d) Rücktrittsrecht

  • Der Auftraggeber hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die vereinbarten Leistungen nicht erfüllt werden.
    • Beispiel: „Ein Rücktritt ist möglich, wenn der Influencer die vereinbarten Inhalte nicht innerhalb von [z. B. 7 Tagen] nach dem geplanten Veröffentlichungsdatum bereitstellt.“


4. Alternative Vorgehensweisen

a) Affiliate-Marketing-Vertrag

  • Der Influencer erhält Provisionen basierend auf Verkäufen, die über seine Beiträge generiert werden.
    • Vorteile: Leistungsbasierte Vergütung.
    • Nachteil: Höheres Risiko für den Influencer bei geringen Verkaufszahlen.

b) Pauschalvertrag mit Festpreis

  • Fester Preis für alle vereinbarten Leistungen, unabhängig von der Performance.
    • Vorteil: Planungssicherheit für beide Seiten.
    • Nachteil: Geringer Anreiz für den Influencer, die Performance zu optimieren.

c) Lizenzvertrag

  • Fokus auf die Nutzung der erstellten Inhalte durch den Auftraggeber, ohne detaillierte Vorgaben für die Beitragsgestaltung.
    • Vorteil: Kreative Freiheit für den Influencer.
    • Nachteil: Weniger Kontrolle für den Auftraggeber.


5. Zukünftige Entwicklungen

  • Smart Contracts:

    • Automatisierte Verträge auf Blockchain-Basis, die Zahlungen und Rechteübergänge automatisch ausführen.
    • Beispiel: Zahlung erfolgt direkt nach Veröffentlichung eines Posts und Erreichen bestimmter Ziele.
  • KI-gestützte Analysen:

    • Integration von KI-Tools zur Bewertung der Performance des Influencers (z. B. Engagement-Rate, Zielgruppenerreichung).
  • Erweiterte Datenschutzanforderungen:

    • Anpassungen an zukünftige Datenschutzvorschriften, insbesondere bei Nutzung personenbezogener Daten der Follower.

 

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