OnlinerechteCommerce, bussiness-to-bussiness, consumer-to-bussiness und eine Fülle weiterer aktueller Begriffe bieten weitreichende rechtliche Gestaltungsmöglichkeit, dass quasi jeder hiervon profitieren kann. Wer heute die rechtlichen Rahmenbedingungen kennt und in die kurz- oder mittelfristige Planung einbezieht, hat ungleich höhere Chancen, langfristige auch tatsächlich Erfolge zu erzielen. Wie auch immer die Entwicklung des Internets bis zum heutigen Zeitpunkt beurteilt würde, so stellt das Internet für alle Aktiven des Netzes eine große Herausforderung dar. Die Streitigkeiten um Domainnamen, die Haftung für Links, Meta-Tags oder sonstigen nicht sichtbaren Elementen sowie insbesondere auch urheberrechtliche Streitfragen bestimmen das Bild des Netzes mittlerweile mit. Dazwischen werden die “Freiheiten” der Content-Anbieter, Access- und Host- Provider immer häufiger von rechtlichen Zwängen geprägt. In Folge dessen hat sich auch eine neue Rechtsdisziplin, das Onlinerecht bzw. Internetrecht herausgebildet. Die Rechtsfragen, die sich im Onlinebereich stellen, entstammen häufig dem Kennzeichen- Wettbewerbs- oder Urheberrecht und werden teilweise von neuen Regelungen des Kunden- oder Datenschutzrechts überlagert.Daneben treten auch immer wieder Fragen des Vertragsrechts und der Vertragsgestaltung auf. Stichwortartig seien hier Verträge von und mit Internet-Service-Providern, ASP und die AGB-Gestaltung genannt. |