Onlinerecht/ Internetrecht/ IT-RechtDas gesamte Online- und Internetrecht bildet unsere Expertise. Der Kanzleigründer Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak hatte schon im Zuge seines technischen Studiums der Elektrotechnik mit dem Schwerpunkt technische Informatik seit 1996 das Internet als Informationsquelle genutzt und technisch durchdrungen. Dieses Wissen ist auf die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte abgebildet und stellt eine wichtige Grundlage für unsere rechtliche Phantasie dar. Zudem bilden sich alle Rechtsanwälte der Kanzlei im Onlinerecht regelmässig und intensiv weiter. Daher sind in unserer Kanzlei alle aktuellen technischen Problemstellungen und rechtliche Lösungsmöglichkeiten bekannt. Diese beziehen wir in unsere Rechtsberatung und Rechtsvertretung ebenso ein, wie in - z.B. - Vertragsverhandlungen, die wir für unsere Mandanten national und international begleiten. Ferner sind wir auch Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht sowie Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Unsere anwaltliche Praxis umfasst beispielsweise folgende Oberbegriffe: Projekt- und Unternehmensbegleitung in allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Internetaktivitäten.Site-, Seiten- und Domainprüfung und -sicherung aller rechtlichen NotwendigkeitenDurchführung von und Interessenvertretung in Schieds- und SchlichtungsverfahrenVertragserstellung und -prüfung | | VertragsdurchsetzungAbwehr von AnsprüchenGenehmigungs- und ZulassungsverfahrenGewerblicher Rechtsschutz und sonstige Sicherung von Unternehmenswerten. |
Rechte und Pflichten zum OnlinerechtDas Onlinerecht umfasst eine Vielzahl von rechtlichen Regelungen und Anforderungen, die sich aus nationalen und europäischen Gesetzen sowie internationalen Vereinbarungen ableiten. Hier eine Übersicht über die genannten Themen:
1. Allgemeine Rechte und Pflichten im Onlinerecht- Rechtsquellen: Telemediengesetz (TMG), Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Urheberrechtsgesetz (UrhG), Wettbewerbsrecht (UWG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), E-Commerce-Richtlinie, u. a.
- Pflichten: Impressumspflicht, Datenschutzerklärung, Barrierefreiheit, Informationspflichten bei Verträgen.
- Rechte: Schutz vor Urheberrechtsverletzungen, Datenschutzrechte (z. B. Recht auf Löschung), Schutz vor unlauterem Wettbewerb.
2. Haftungsregeln im Onlinerecht- Allgemeine Haftung: Grundsätzlich haften Anbieter für eigene Inhalte, jedoch gibt es Unterschiede zwischen direkten und indirekten Verantwortlichkeiten.
- Providerhaftung: Provider haften nur eingeschränkt für fremde Inhalte, wenn sie diese nicht zu eigen machen oder nach Kenntnisnahme nicht unverzüglich entfernen (§ 10 TMG).
- Plattformhaftung: Betreiber von Plattformen haften für rechtswidrige Inhalte Dritter, wenn sie Kenntnis davon erlangen und nicht reagieren.
- Besonderheit bei Hyperlinks: Haftung kann bestehen, wenn bewusst auf rechtswidrige Inhalte verlinkt wird (BGH-Rechtsprechung).
3. Kryptowährungen- Rechtliche Einordnung: Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Ripple gelten meist als digitale Vermögenswerte oder Zahlungsmittel. In Deutschland unterliegen sie der BaFin-Aufsicht, wenn sie als Finanzinstrumente oder Wertpapiere eingestuft werden.
- Besondere Regeln:
- Steuerliche Behandlung (Einkommensteuer auf Gewinne, Umsatzsteuerbefreiung für reine Zahlungsmittel).
- Geldwäschegesetz (AML): Strenge Anforderungen an Identitätsprüfung und Transaktionsüberwachung.
- Haftung: Keine zentrale Stelle haftet, Risiko bei Verlust der Schlüssel liegt bei den Nutzern.
- Bekannte Kryptowährungen: Bitcoin, Ethereum, Binance Coin, Solana, Cardano, u. v. a.
4. Haftung für Inhalte im Internet- Eigene Inhalte: Betreiber sind für Inhalte auf ihrer Website verantwortlich.
- Fremde Inhalte: Differenzierung zwischen aktiver Kontrolle (z. B. Forenmoderation) und passiver Bereitstellung.
- Urheberrecht: Schutz gegen Plagiate, unerlaubte Vervielfältigung und Verbreitung.
5. Onlinespezifisches Urheberrecht- Digitale Werke: Schutz von Texten, Bildern, Videos, Musik und Software.
- Ausnahmen: Zitate, Privatkopien (§ 44a ff. UrhG).
- Abmahnungen: Häufig bei Urheberrechtsverstößen, z. B. durch Filesharing.
6. Meinungsäußerungen im Netz- Grenzen der Meinungsfreiheit: Beleidigungen, Verleumdungen und Hate Speech sind strafbar (§§ 185–187 StGB).
- Persönlichkeitsrecht: Schutz vor Rufschädigung und unerlaubter Veröffentlichung von Bildern (§ 22 KUG).
- Ehrschutz: Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz bei Verstößen.
7. Providerverträge und Providerhaftung- Verträge: Regelung der Dienstleistungspflichten, Haftung für Ausfälle und Datenschutz.
- Haftung: Keine Verantwortung für die Inhalte der Nutzer, außer bei Kenntnis von Rechtsverstößen.
8. Abmahnungen und Abwehr- Abmahnungsgründe: Urheberrechtsverletzungen, Markenverletzungen, Wettbewerbsverstöße.
- Abwehr: Prüfung der Berechtigung, Modifikation oder Zurückweisung der Unterlassungserklärung.
9. Nutzungsbedingungen für Websites- Zweck: Regelung der Nutzung von Plattformen und Diensten.
- Inhalte: Haftungsausschlüsse, Verhaltensregeln, Kündigungsfristen, Datenschutz.
10. Haftung von Foren- und Plattformbetreibern- Moderationspflicht: Entfernung rechtswidriger Inhalte nach Kenntnis.
- Präventionspflicht: Implementierung von Schutzmechanismen gegen Missbrauch (z. B. Uploadfilter).
11. Filesharing und illegale Downloads- Rechtlicher Status: Unerlaubte Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke.
- Haftung: Nutzer haften, auch bei Nutzung von P2P-Netzwerken.
- Strafen: Schadensersatzforderungen und Abmahnkosten.
12. Haftung für Hyperlinks und Suchmaschinen- Hyperlinks: Haftung, wenn auf offensichtlich rechtswidrige Inhalte verwiesen wird.
- Suchmaschinen: Einschränkungen bei automatischer Indexierung rechtswidriger Inhalte.
13. Datenschutz und Datenschutzerklärungen- Pflichten: DSGVO-konforme Datenschutzerklärungen, transparente Datenverarbeitung.
- Rechte: Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenportabilität.
14. Domainstreitigkeiten- Recht der Domains: Markenrechtliche und namensrechtliche Konflikte.
- Dispute-Verfahren: Klärung vor Schiedsstellen oder Gerichten.
15. Online-Marketing- Rechtliche Anforderungen: Einhaltung von Datenschutz und Wettbewerbsrecht.
- Verträge: Regelung von Rechten und Pflichten zwischen Agenturen und Auftraggebern.
16. Rechtliche Betreuung von Dienstleistern- Webshops: Haftung für Inhalte, Gewährleistungspflichten, Widerrufsrecht.
- Wettbewerbsrecht: Schutz vor unlauterem Wettbewerb, z. B. Preisunterbietung.
17. Jugendschutz im Netz- Jugendschutzgesetz: Alterskennzeichnung für Inhalte.
- Pflichten: Schutz vor jugendgefährdenden Inhalten (z. B. Filtersoftware).
18. E-Commerce und E-Business- Verbraucherschutz: Widerrufsrecht, Informationspflichten.
- Gesetzliche Rahmenbedingungen: Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie, Vorschriften für AGB und Impressum.
Verträge mit Bezug zum Onlinerecht/ IT-Recht1. Gestaltung und Verhandlung von IT-VerträgenIT-Verträge regeln Rechtsbeziehungen im Bereich der Informationstechnologie. Sie müssen individuell angepasst werden, um die Interessen beider Parteien zu schützen. Typen und wesentliche Regelungen:Softwareerstellungsvertrag: - Zweck: Entwicklung spezifischer Software.
- Wesentliche Inhalte:
- Leistungsbeschreibung (Pflichtenheft).
- Zeitplan und Meilensteine.
- Rechteübertragung (z. B. ausschließliche Nutzungsrechte).
- Abnahmeprozess (Testphase, Dokumentation).
- Beispiel: Ein Unternehmen beauftragt einen Entwickler mit der Erstellung einer Buchhaltungssoftware.
Softwareüberlassungsvertrag: - Zweck: Nutzung von Standardsoftware.
- Wesentliche Inhalte:
- Lizenzumfang (z. B. Nutzungsrecht pro Benutzer).
- Beschränkungen (z. B. keine Vervielfältigung oder Weitergabe).
- Laufzeit (permanent oder zeitlich befristet).
- Beispiel: Ãœberlassung einer Office-Software an ein Unternehmen.
Hardwarebeschaffungsvertrag: - Zweck: Beschaffung von IT-Geräten.
- Wesentliche Inhalte:
- Spezifikation der Hardware.
- Liefer- und Zahlungsbedingungen.
- Gewährleistungs- und Garantieklauseln.
- Beispiel: Kaufvertrag über Server für ein Rechenzentrum.
Supportvertrag: - Zweck: Wartung und Fehlerbehebung.
- Wesentliche Inhalte:
- Reaktionszeiten bei Fehlern (z. B. 24/7-Support).
- Umfang der Leistungen (Updates, Fernwartung).
- Beispiel: IT-Wartungsvertrag für ein Krankenhaus.
Systemvertrag: - Zweck: Kombination aus Hardware, Software und Dienstleistungen.
- Wesentliche Inhalte:
- Systemanforderungen.
- Inbetriebnahme und Schulung.
- Gesamtverantwortung des Anbieters.
- Beispiel: Aufbau eines ERP-Systems in einem Produktionsunternehmen.
Lizenzverträge und alternative Lizenzmodelle: - Standardlizenz: Nutzer erhält das Recht zur Verwendung, z. B. als Einzelplatz- oder Mehrplatzlizenz.
- Open-Source-Lizenz: Software kann kostenfrei genutzt, modifiziert und verbreitet werden, z. B. GNU General Public License (GPL).
- Cloud-basierte Lizenz: Software-as-a-Service (SaaS) mit monatlichen Gebühren.
- Beispiel: Adobe Creative Cloud als Abo-Modell.
Projektverträge: - Zweck: Regelung langfristiger IT-Projekte.
- Wesentliche Inhalte:
- Agiles oder klassisches Projektmanagement.
- Risiko- und Change-Management.
- Erfolgskontrolle durch regelmäßige Meilensteine.
- Beispiel: Einführung eines neuen Buchungssystems bei einer Fluggesellschaft.
Vertriebsverträge: - Zweck: Regelung des Vertriebs von Software oder Hardware.
- Wesentliche Inhalte:
- Exklusivitätsrechte.
- Provisionen und Margen.
- Markenschutz und Kundendatenschutz.
- Beispiel: Reseller-Vertrag für Software.
Mitarbeiter- und Beraterverträge: - Zweck: Regelung von Arbeits- und Beratungsleistungen.
- Wesentliche Inhalte:
- Geheimhaltungspflichten.
- Ãœbertragung von Arbeitsergebnissen.
- Regelungen zu Nebentätigkeiten.
- Beispiel: Vertrag mit einem externen IT-Consultant.
2. Softwareüberlassung über das Internet- Beispiel: SaaS (Software-as-a-Service), PaaS (Platform-as-a-Service), IaaS (Infrastructure-as-a-Service).
- Wesentliche Inhalte:
- Nutzungsrechte: Zugriff über Internet, kein Eigentum.
- Haftungsbeschränkungen bei Serverausfällen.
- Datenschutzpflichten (z. B. DSGVO-konforme Verarbeitung).
3. App-bezogene Vertragswerke- Beispiele: Nutzungsbedingungen, Datenschutzrichtlinien, Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen (EULA).
- Wesentliche Inhalte:
- Regelung der Haftung bei Fehlern oder Sicherheitslücken.
- Monetarisierung (In-App-Käufe, Werbung).
- Rechte am Quellcode und Daten.
4. Datenschutzverträge- Verträge nach DSGVO:
- Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV): Regelung der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag eines anderen.
- Beispiel: Cloud-Anbieter speichert Kundendaten für ein Unternehmen.
- Joint Controller Agreement: Zusammenarbeit mehrerer Verantwortlicher.
- Beispiel: Gemeinsame Plattform von Partnerunternehmen.
5. Erstellung von AGB (auch EVB-IT)- Zweck: Einheitliche Vertragsbedingungen für IT-Leistungen.
- EVB-IT: Spezielle Vertragsmuster für IT-Leistungen im öffentlichen Sektor (Standardverträge für Beschaffung, Wartung, etc.).
6. Providerverträge- Zugang: Regelung von Internetzugangsdiensten.
- Hosting: Speicherung und Bereitstellung von Websites.
- Housing: Bereitstellung physischer Serverflächen.
- ASP: Anwendung wird über das Internet bereitgestellt.
- Wesentliche Inhalte:
- Verfügbarkeit (99,9% SLA).
- Datenschutz.
- Haftung bei Ausfällen.
7. Software-Escrow- Zweck: Hinterlegung von Quellcodes bei einem Treuhänder.
- Vorteil: Absicherung gegen Insolvenz oder Nichterfüllung durch den Softwareanbieter.
8. Service Level Agreements (SLA)- Wesentliche Inhalte:
- Verfügbarkeitsanforderungen (z. B. 99,9% Uptime).
- Reaktions- und Lösungszeiten.
- Konsequenzen bei SLA-Verstößen (z. B. Vertragsstrafen).
9. Gewährleistungsrecht- Softwaremängel: Fehlerhafte Funktionalitäten.
- Hardwaremängel: Defekte Geräte.
- Systemfehler: Inkompatibilitäten zwischen Software und Hardware.
- Netzwerkfehler: Ausfälle durch fehlerhafte Konfiguration.
- Beispiel: Rücktritt vom Vertrag bei einem nicht funktionierenden ERP-System.
10. IT-Compliance- Definition: Einhaltung aller rechtlichen und regulatorischen Anforderungen im IT-Bereich.
- Schwerpunkte:
- Datenschutz (DSGVO).
- IT-Sicherheit (z. B. ISO 27001).
- Dokumentationspflichten.
- Beispiel: Einführung eines IT-Compliance-Management-Systems in einer Bank.
Sonstige onlinerechtliche/ it-rechtliche Problemstellungen1. Urheberrecht und MedienrechtRechtlicher Inhalt:- Schutz von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst (§§ 1-2 UrhG).
- Schutzrechte für Medienschaffende: Fotografen, Autoren, Musiker, Filmemacher.
Rechte und Pflichten:- Urheber hat das alleinige Recht zur Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Wiedergabe (§§ 15-24 UrhG).
- Verpflichtung zur Nennung des Urhebers (§ 13 UrhG).
Haftung:- Haftung bei unberechtigter Nutzung: Schadensersatzansprüche, Unterlassung (§ 97 UrhG).
Beispiel:- Ein Fotograf klagt gegen die unerlaubte Nutzung seines Bildes auf einer Website.
2. MarkenrechtRechtlicher Inhalt:- Schutz von Marken und Kennzeichen (§§ 3-4 MarkenG).
Rechte und Pflichten:- Exklusives Nutzungsrecht des Markeninhabers (§§ 14-15 MarkenG).
- Pflicht, die Marke in bestimmter Weise zu verwenden, um Löschung zu vermeiden (§ 49 MarkenG).
Haftung:- Schadensersatz und Unterlassung bei Markenverletzungen (§ 14 Abs. 5 MarkenG).
Beispiel:- Ein Unternehmen verwendet einen geschützten Markennamen als Domain (Markenrechtsverletzung).
3. TitelschutzrechtRechtlicher Inhalt:- Schutz von Werktiteln (§ 5 MarkenG).
Rechte und Pflichten:- Exklusives Nutzungsrecht für geschützte Titel.
Haftung:- Haftung bei Nachahmung oder Verwechslungsgefahr.
Beispiel:- Streit um den Titel eines Buches und einer Softwareanwendung.
4. WettbewerbsrechtRechtlicher Inhalt:- Regelungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Rechte und Pflichten:- Verbot von irreführender Werbung (§ 5 UWG).
- Pflicht zur fairen Marktverhaltensweise.
Haftung:- Schadensersatz und Abmahnungen bei Verstößen.
Beispiel:- Ein Webshop gibt falsche Rabattangaben und wird abgemahnt.
5. Software und Open Source SoftwareSoftware:- Schutz als urheberrechtlich geschütztes Werk (§ 69a UrhG).
- Lizenzmodelle: Exklusiv- oder Nutzungsrecht.
Open Source:- Nutzung unter bestimmten Lizenzbedingungen (z. B. GPL, MIT).
- Verpflichtung zur Offenlegung von Quellcodes.
Haftung:- Bei Verstößen gegen Lizenzbedingungen droht der Entzug der Nutzungsrechte.
Beispiel:- Verletzung der GNU GPL durch geschlossene Weiterverbreitung von modifizierter Software.
6. Internetinhalte (Websites, Webshops, eBay-Shops)Rechtlicher Inhalt:- Impressumspflicht (§ 5 TMG).
- Regelungen zum Verbraucherschutz (§§ 312 ff. BGB).
Haftung:- Betreiber haften für Inhalte (z. B. rechtswidrige Bewertungen).
Beispiel:- Ein Webshop wird wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung abgemahnt.
7. DomainsRechtlicher Inhalt:- Schutz durch Marken- oder Namensrecht (§ 12 BGB).
Haftung:- Nutzung einer Domain, die Rechte Dritter verletzt, führt zu Schadensersatzansprüchen.
Beispiel:- Nutzung der Domain „adidas-angebote.de“ ohne Berechtigung.
8. Filesharing, P2P, DownloadsRechtlicher Inhalt:- Verletzung des Urheberrechts (§ 97 UrhG).
Haftung:- Abmahnungen und Schadensersatzansprüche bei Verstößen.
Beispiel:- Illegale Downloads über Torrent-Clients.
9. DatenbankenRechtlicher Inhalt:- Schutz von Datenbanken (§ 87a UrhG).
Haftung:- Entschädigung bei unerlaubter Nutzung.
Beispiel:- Scraping von Daten aus einer kommerziellen Datenbank.
10. WerberechtRechtlicher Inhalt:- Verbot irreführender Werbung (§ 5 UWG).
- Datenschutzrechtliche Vorgaben (DSGVO).
Beispiel:- Abmahnung wegen Spam-E-Mails.
11. Internationales IT-Recht- Grenzüberschreitende Rechtsfragen: Anwendbares Recht, Zuständigkeit der Gerichte.
- Beispiel: Lizenzvereinbarung mit einem US-Softwareanbieter.
12. IT-VergaberechtRechtlicher Inhalt:- Regelung öffentlicher Ausschreibungen (§§ 97 ff. GWB).
Beispiel:- Prüfung von Ausschreibungsunterlagen auf Vergaberechtsverstöße.
13. Rechtliche Prüfung von Webseiten- Impressum: Pflichtangaben (§ 5 TMG).
- Datenschutz: Einhaltung der DSGVO.
- Beispiel: Fehlende SSL-Verschlüsselung wird abgemahnt.
14. Medien- und Presserecht- Rechtlicher Inhalt: Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit (Art. 5 GG).
- Beispiel: Löschung einer unwahren Tatsachenbehauptung.
15. TelekommunikationsrechtRechtlicher Inhalt:- Schutz der Privatsphäre (§ 88 TKG).
- Regelungen zu VoIP und Radio-Streaming.
16. IT-spezifisches StrafrechtRechtlicher Inhalt:- Computerbetrug (§ 263a StGB).
- Datenschutzverletzungen (§ 42 BDSG).
Beispiel:- Ermittlungen wegen Phishing-Angriffen.
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